FSBO-Vertrag – Papierkram beim Verkauf des Eigenheims durch den Eigentümer erforderlich

In diesen Tagen machen immer mehr Hausbesitzer den Sprung und verkaufen ihre Häuser selbst und verzichten auf den Makler. Ist das eine gute Idee? Die Antwort darauf lautet ja. Damit ist jedoch ein ziemlicher Papierkram verbunden. In diesem Artikel werden wir einige der Formulare überprüfen, die Sie benötigen, wenn Sie einen Verkauf durch den Eigentümer (FSBO) Ihres Hauses durchführen.

Das erste Dokument, das Sie benötigen, ist der Kaufvertrag. Dieses Formular enthält alle Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und Ihrem Käufer. Dieser Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung. Vergessen Sie also keine wichtigen Details. Natürlich wird es den Kaufpreis enthalten. Jedoch; In Bezug auf Ihren Schutz und den Schutz Ihres Käufers sollte es auch eine Eventualklausel enthalten. Ein qualifizierender Fall könnte sein, dass der Käufer die Finanzierung nicht absichern kann ODER wenn Ihr Haus die Inspektion nicht besteht. Wenn Ihr Käufer Ihr Haus "wie besehen" kauft, MÜSSEN Einzelheiten dazu ebenfalls in den Kaufvertrag aufgenommen werden.

Das nächste Formular, das Sie haben müssen, ist das Formular zur Offenlegung von Eigenschaften. In diesem Dokument MÜSSEN alle Mängel, die Ihr Haus derzeit hat, aufgelistet werden. Nicht wenige Staaten und Länder verlangen, dass dieses Formular verwendet wird, unabhängig davon, für welche Art von Immobilientransaktion Sie sich entscheiden. Wenn Sie eines dieser Probleme mit Ihrem Haus Ihrem Käufer nicht mitteilen, können Sie gesetzlich für Schäden haftbar gemacht werden und müssen ihnen viel Geld bezahlen. Tun Sie sich selbst einen Gefallen: VERGESSEN SIE NICHT DAS EIGENTUMS-OFFENLEGUNGSFORMULAR !!

Ein weiteres wichtiges Dokument für Sie ist ein Belegungsformular. In diesem Formular werden alle Bedingungen der Umzugszeiträume für Sie und Ihren Käufer angegeben. Wenn der Käufer vor dem Abschluss des Geschäfts einziehen möchte, benötigen Sie auch eine Vorbelegungsvereinbarung. Dies ist wichtig, da der Versicherungsplan des Hausbesitzers Sie höchstwahrscheinlich NICHT abdeckt, sobald Sie Ihr Zuhause verlassen. Wenn also das Haus beschädigt wird und / oder Sie Verluste erleiden, haben Sie offensichtlich kein Glück. Denken Sie also unbedingt an die Belegungs- und / oder Vorbelegungsform. Ein guter Immobilienanwalt sollte konsultiert werden, um sicherzustellen, dass Sie nichts Wichtiges in Bezug auf dieses Dokument vergessen.

Wenn Ihr Haus vor 1978 gebaut wurde, benötigen Sie auch "Bleifarbenaufzeichnungen" in einer separaten Form. Dieses Formular muss vollständig offengelegt werden. mit schriftlicher Mitteilung an den Käufer jede Spur von Bleifarbe, die beim Bau oder zur späteren Aufwertung des Innenraums verwendet wurde. Es ist ein Bundesgesetz, dass Sie dieses Formular haben müssen. Sie müssen Ihrem Käufer auch eine von der EPA genehmigte Informationsbroschüre über Bleifarben vorlegen. Darüber hinaus MUSS das Warnformular von allen Personen unterschrieben werden, die am Kauf Ihres Hauses beteiligt sind. Auch hier ist es ratsam, Ihren Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz tun. Andernfalls könnte es später schlimme Konsequenzen für Sie geben.

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